Urheberrechte Ihres Produktes
Bitte senden Sie, die Urheberrechtserklärung unterschrieben an uns zurück. Damit bestätigen Sie uns, im Besitz aller für die Produktion notwendigen Rechte zu sein.
Urheberrechtserklärung.pdf
GEMA-Erklärung
Als Diskhersteller sind wir verpflichtet, jede hergestellte Disk der GEMA zu melden. Der Auftraggeber haftet für die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Lizenzen.
Grundsätzlich gilt, dass vor Herstellung und Vertrieb von Tonträgern jeweils alle Rechte (Urheberrechte und sonstige Rechte) vor ihrer Inanspruchnahme erworben werden müssen.
Für die Nutzung dieser bei der GEMA geschützten Werke berechnet die GEMA dem Nutzer Lizenzen. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach den jeweiligen Abgabepreisen (Händlerabgabepreis oder Endverkaufspreis). Es kann auch eine sogenannte Mindestvergütung zur Anwendung kommen.
Bei der Herstellung und Verbreitung von Tonträgern mit Werken des von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwalteten und geschützten Welt-Repertoires werden folgende Urheberrechte in Anspruch genommen:
Das Vervielfältigungsrecht der Urheber (§ 16 UrhG)
Das Verbreitungsrecht der Urheber (§ 17 UrhG)
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
GEMA
Direktion Industrie
Rosenheimerstr.11
D - 81667 München
Tel.: 089 48003-0
Fax: 089 48003-300


















